Klar ist: Es darf keine Pauschale Ablehnung sein, sondern der #Vermieter muss im Einzelfall nachvollziehbar darlegen warum das Anbringen eines Steckersolargerätes ein unzumutbares Risiko darstellt.
Hier lediglich Textbausteine zu verwenden wie etwa #Vonovia geht nicht.
#Fluchtweg ist kein Hindernis: Es muss lediglich ausreichend Platz zum Anleitern durch die #Feuerwehr (Drehleiter oder Steckleiter) freigehalten werden.
Etwa 1,2 dürfte ausreichen. Anleiten geht fast immer bei senkrecht hängendem Panel.
https://balkon.solar/news/2024/01/18/balkonsolar-und-anleitern-fluchtweg-und-feuerwehr/
Statik? Auch das ist beim nach DIN errichteten Balkon kein Einwand. https://balkon.solar/news/2025/03/14/balkon-statik/
Es braucht auch nicht extra ein Statikgutachten um das nachzuweisen.
Auch vom Mieter einzufordern, dass er nachweist sich beim Marktstammdatenregister anzumelden, dürfte ohne Rechtsgrundlage sein.