AMS-Algorithmus News
VwGH bestätigt, dass, dass Errechnung der Arbeitsmarktchancen durch das AMAS (Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem) "Profiling" ist.
Diese Datenverarbeitung kann eine automatisierte Einzelfallentscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO darstellen, die ohne eine gesetzliche Grundlage verboten wären.
Ob Mitarbeiter*innen durch den #AMSAlgorithmus beeinflusst werden wurde vom #VWGH nicht geprüft.
https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/ro_2021040010.html